Am besten gleich alles verbieten

In Zeiten des umwerfenden Erfolgs einer Band, die Konzerthallen füllen kann, ohne einen käuflich zu erwerbenden Tonträger vorzuweisen, wirken die Forderungen der deutschen Phonoverbände leicht befremdlich. Sie sehen nämlich weiterhin Nachbesserungsbedarf am sogenannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Die wichtigsten Kritikpunkte in aller Kürze:

– Privatkopie ja, aber nur noch “vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch”.

– intelligente Aufnahmesoftware für das Mitschneiden von Radio- und Internetprogrammen am besten gleich ganz verbieten

– “Eine Eingrenzung des Sendeprivilegs auf den traditionellen Hörfunk”

– natürlich ersatzlose Streichung der Bagatallklausel

Aber lest selbst

Können Rechteinhaber eigentlich damit leben, das wir überall und völlig unkrontolliert ihre Musik hören? Am besten machen wir es so wie früher: keine Tonaufnahmen, keine Verbreitung. Nur noch Aufführungen im kontrollierbaren Umfeld.


Kommentare

3 Antworten zu „Am besten gleich alles verbieten“

  1. Wenn man “Rechteinhaber” als die eigentlichen Musiker definiert, dann schon – die haben zumeist ein vitales Interesse daran, dass die Mucke unter’s Volk kommt. Wer das wirklich hören mag besorgt sich dann auch das Original.

    Wenn man “Rechteinhaber” als diejenigen definiert, die das heute zumeist aber sind, die Musikindustrie nämlich, dann sieht das schon ganz anders aus.

    Bei der letzten grösseren Payola-Affäre wurde Warner zu 5 Millionen Dollar Strafe verurteilt. In der offiziellen Erklärung nach dem Prozess hiess es dazu unter Anderem lapidar (und frei übersetzt):

    “(..) Radio sollte nicht zu konsumentenbestimmt sein. (..) Es ist besser, wenn in den Radiostationen das gespielt wird, was die Musikindustrie an hochwertiger Musik zu bieten hat. (..)”

    Ein Auszug aus dem Statement war zusammen mit der Meldung bei radioandrecords.com nachzulesen – allerdings nur wenige Tage.

    Aber auch in Deutschland tut sich ja Einiges:
    http://www.tonspion.de/info.php?id=680&stil=news

    Und wir sind noch längst nicht am Ende – gestern las ich irgendwo, MP3 sei ein “auslaufendes Format”. Was genau aber als Nachfolger kommen soll wurde nicht erläutert. Ist es aber ein Format, an dem die Musikindustrie die rechte hält wird es noch interessant.
    Leider weiss ich nicht mehr, wo das stand, aber ich werde den Link nachreichen wenn ich’s finde.

  2. Tja, wer mit der aktuellen Rechtslage nicht einverstanden ist und keine Lust darauf hat, dass die Kunden Privatkopien erstellen, der muss seine schlechte Musik ja nicht verkaufen…

  3. Wie war das noch im Grundgesetz?

    Artikel 14
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Das Recht, Medien im privaten Umfeld weiterzugeben, oder Medien zum Beispiel in einer Bibliothek auszuleihen und zu kopieren, wurde auch eingeführt, um es jedem ohne große Hürden zu erlauben, an Kultur teilzuhaben. Hoffen wir, dass dies den Gesetzgebern bewusst ist.. Zumindest Frau Zypries hat schon Anmerkungen in diese Richtung gemacht, auch wenn ich jetzt gerade keine Quelle dafür finde.

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