Peinlich: Plattenfirma nutzt Songs aus illegaler Tauschbörse

Tja, das ist so eine Sache mit diesen Flash-MP3-Playern. Schön für den Nutzer, denn er kann sich Songs der Band in hoher Qualität und voller Länge anhören. Leider können in vielen Fällen technisch versierte Nutzer die Quelle der MP3-Dateien ausmachen und diese direkt herunterladen. (siehe Deichkind)

Genau dies tat auch ein an den Eurovision Song Contest-Gewinnern Lordi interessierter Musikfreund. Dabei entdeckte er eine interessante Tatsache: alle MP3s von Lordi waren in unterschiedlicher Qualität kodiert. Das ist seltsam, denn der Betreiber der Webseite ist der finnische Ableger des Musikkonzerns Sony BMG. Die sollten doch für eine gleichbleibende Qualität bei der Kodierung sorgen können?

Damit aber nicht genung: “Stutzig wurde unser Musikfreund jedoch erst, als er in den Metadaten eines Songs die Adresse einer Webseite namens “Grupoe Musica” fand. Der Grund: Grupoe Musica ist eine spanische Edonkey-Link-Seite, die zwischenzeitlich auch den Download des fraglichen Lordi-Songs ermöglichte.” (Netzwelt)

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Plattenfima einer Band bedient sich für deren Webseite bei einer illegalen Tauschbörse. Und das ist keine kleine Plattenfirma. Das ist schon peinlich. Ok, vielleicht waren sie in Zeitnot, und da dachte sich ein schlauer Mitarbeiter: “Ich habe da mal was von diesen P2P-Angeboten gehört. Lass uns da mal schauen.”

Die fraglichen MP3s sind inzwischen von der Webseite verschwunden, allerdings sollen sich die Dateien mit direkter Verlinkung noch laden lassen. Tauschbörsen sind auf der schnellen Suche nach Musik schon verdammt praktisch, was?


Kommentare

27 Antworten zu „Peinlich: Plattenfirma nutzt Songs aus illegaler Tauschbörse“

  1. Es ist ein wirklich eine peinliche Situation für die Plattenfirma nutzt Songs aus illegalen Austausch. Dies ist das nicht ein guter Seufzer für das Unternehmen.

  2. Wir brauchen eure hilfe.
    Ihr hilft uns wir euch!!!

    Wir sind ein Rap Gruppe,die unterstützung braucht!ihr seid nicht peinlich,die leute die es sagen sind peinlich!”

  3. Also, Bootlegs im Sinn von unlizensierten Live-Mitschnitten sind wohl eins der meistbearbeiteten Felder des Urheberrechts – Genau das ist ja auch der Normal-Anwendungsfall des § 55 UrhG. Auf Spreeblick gibts übrigens auch einen ganz netten Podcast zum Thema:

    http://www.spreeblick.com/2006/05/26/podcast-vom-2652006/

  4. Ich meinte schon Bootlegs im Sinne von “unlizensierte” Konzertmitschnitte. Wobei da ja dann sogar noch mehr Personen (Veranstalter) Rechte am Mitschnitt haben.

  5. Was meinst du denn mit Bootlegs? Ich meinte ja unlizensierte Konzertmitschnitte, ich glaube, du hast aber diese Bastard-Pop-Sachen gemeint.

  6. “Ich würde dir aber empfehlen, bei solchen Fragen einen richtigen Anwalt oder ein Ratgeber-Buch zu konsultieren. Ich darf gar keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen, und mir fehlt da auch das Fachwissen.”

    Das ist klar, wenn das jetzt weiter ins Detail gegangen wäre oder aktuell gewesen wäre, dann würde ich das auch tun. Ich kenn da zwei auf Medienrecht spezialisierte Anwälte, die aber – wie du richtig sagst – an den Fragen bestimmt auch zu knabbern hätten.

    Das mit den Bootlegs ist wiederum auch so eine Sache, die niemals wirklich konsequent betrachtet wurde. Ich denk mal, wenn man – wie du auch richtig sagst – sich auf das Angebot beschränkt, welches einem zur Verfügung gestellt wird, dann ist man auf der sicheren Seite. Wobei mir da auch wirklich kein Beispiel einfallen würde, wo ein Radiosender von den Urhebern belangt worden wäre. Im Zweifel drückt man da dann wohl auch eher alle Augen zu und bucht es unter “Promotion” ab.

    Zu iTunes – richtig ist, dass die Originalfiles einen Schutz haben. Allerdings kann man diesen durch reines Kopieren auf CD (dafür hat die Software sogar eine eigene Funktion) aushebeln. Hatte das mal getestet und hier dann am Ende die Songs als mp3 auf dem Player drauf. Ob dies nun legal ist oder nicht, da sollen sich die Leute dann mit Apple anlegen. Dies zu beurteilen kann man ja dem Verbraucher nicht aufbürden.

  7. Das sind alles so komplizierte Fragen, da hätte vermutlich auch ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt zu knabbern.

    Noch mal: Prinzipiell gilt, dass eine Radiostation alles darf, wofür sie bezahlt hat. Wenn in den Verträgen mit GVL und GEMA steht, dass sie die Songs auch auf einen eigenen Server kopieren darf (das steht afaik drin), dann darf sie das auch. Wenn da drin steht, dass sie sie senden darf, dann darf sie das auch.

    Eine Ausnahme macht aber § 96 UrhG: Wenn sie ein “illegales” Musikstück abspielt, dann soll auch die Sendung des Musikstückes selbst illegal sein. Wobei dabei wieder strittig ist, ob eine Radiostation überhaupt “illegal” kopieren kann, wenn sie ja eigentlich zur Vervielfältigung lizensiert ist – Ob sich also die “Illegalität” auch auf Kopien fortsetzt, die wieder “legal” hergestestellt wurden. Es kann also durchaus sein, dass auch Quellen aus “illegalen” Downloads verwendet werden dürfen – So hatte ich das ja oben begründet.

    Wer aber sicher gehen will, der sorgt dafür, dass § 96 UrhG überhaupt nicht zur Anwendung kommt. Das bedeutet, er lädt seine Songs nicht per Filesharing herunter, er verwendet keine Musik von CDs, bei der er den Kopierschutz überbrücken musste, er sendet keine Bootlegs. Sondern er verwendet Musik, die er selbst gekauft hat, die per Promo reingekommen ist, die er aus Originalen oder aus legalen Kopien von Freunden bekommen hat.

    Ich würde dir aber empfehlen, bei solchen Fragen einen richtigen Anwalt oder ein Ratgeber-Buch zu konsultieren. Ich darf gar keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen, und mir fehlt da auch das Fachwissen.

    Ach ja: Itunes verwendet meines Wissens nach DRM, hat also einen (begrenzten) Kopierschutz. Da gilt dann sowieso noch etwas ganz anderes.

  8. Und jetzt bestärkst du mich grad wieder in meiner Annahme, das zum Beispiel die GVL, welche ja für die Zweitverwertungsrechte die Lizenzen anbietet, ggfl. rechtswidrig Dinge von uns verlangt, welche sie nicht verlangen dürfte.

    Das mit der Legitimation seh ich ja genau wie du (ich drücks halt etwas laienhafter aus) – ob ich jetzt von GEMA oder dem Urheber selbst (ja, das gibts nämlich auch noch) die Rechte zur Verfielfältigung erwerbe, ist ja erstmal nicht von Belang. Entscheidend dürfte immer sein, dass wie du ja schreibst “nur in dem Ausnahmefall, in dem eine “illegale” Kopie direkt gesendet wird, soll das nicht gelten.” – das mein ich wohl auch.

    Wobei bei der Betrachtungsweise ja eigentlich eine Kopie eines mit Kopierschutz versehenen Tonträgers dann wiederum im Umkehrschluss für einen Radiosender, welcher die Lizenzen erwirbt, ja gar nicht illegal sein KANN. Hoffe ich hab das jetzt so richtig gelesen?

    “Ob der Ursprung privat ist oder vom Radio kommt, auch.”

    An dem Satz kau ich jetzt noch so ein wenig, dürfte aber stimmen, denn was ich z.B. bei iTunes erwerbe, darf ich senden, egal was in deren Nutzungsbestimmungen steht. Oder lieg ich da jetzt daneben?

  9. Okay – der Hinweis mit der legal hergestellten Kopie ist gut. Läuft aber letztendlich immer auf das selbe hinaus, dazu brauchts entweder ein Original oder das Einverständnis des Urhebers

    Nein, eben nicht, deswegen mein Hinweis auf die legale Kopie: Das Einverständnis des Urhebers liegt ja immer vor, wenn das Radio GEMA-Gebühren bezahlt. Das Problem ist in diesem Fall ja, dass der Gesetzgeber systemwidrig etwas verbietet, was derRechteinhaber eigentlich erlaubt hat: Die Vervielfältigung eines Werkes zum Zweck der späteren Sendung. Radiostationen dürfen ja normalerweise immer kopieren, das ergibt sich aus den Lizenzverträgen und aus § 55 UrhG. Nur in dem Ausnahmefall, in dem eine “illegale” Kopie direkt gesendet wird, soll das nicht gelten. Eine Kopie wird aber nicht dadurch illegal, dass sie eine Kopie ist – Sie wird illegal, wenn ein Kopierschutz überwunden wurde oder wenn der Vorgänger nicht kopieren durfte.

    Es ist einfach nur wichtig, dass § 96 UrhG nicht zur Geltung kommt: Der Werkträger, von dem die Radiostation abspielt, darf selbst nicht “illegal” sein. Ob er ein Original ist, eine Kopie mit Einverständnis des Rechteinhabers oder eine Kopie im Rahmen einer Schrankenbestimmung (z.B. § 53 oder § 55 UrhG, der Radios direkt privilegiert), ist erstmal egal. Ob der Ursprung privat ist oder vom Radio kommt, auch.

    Ich bin aber sowieso der Meinung, dass § 96 UrhG auf Radiostationen, die voll bemustert werden, nicht anzuwenden ist, hatte ich ja oben schon geschrieben.

  10. Okay – der Hinweis mit der legal hergestellten Kopie ist gut. Läuft aber letztendlich immer auf das selbe hinaus, dazu brauchts entweder ein Original oder das Einverständnis des Urhebers. Wobei ich hier ja auch trenne, zwischen dem, was privat im legalen Rahmen und was ich senden darf. Da scheint das Urheberrecht eindeutig.

    Die letzten beiden Fragen kann ich mit Jein beantworten. Konkurrenz spielt leider(!) immer eine Rolle, allerdings in dem Falle nicht wegen eventuell entgehender Werbeeinnahmen, da ich darauf bei uns verzichte – aus gutem Grund wohlgemerkt. Die Frage ist wie gesagt eher theoretischer Natur gewesen und für mich auch in Bezug auf Promotion eigener Bands interessant.

    Aber vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen.

  11. Deine Zusammenfassung stimmt nicht ganz, fass es lieber so:

    Sicher auf der legalen Seite bist du, wenn du von einem Original oder einer legal hergestellten Kopie abspielst und dazu die Senderechte hast, also GEMA-Gebühr bezahlst.

    Sendet ihr wirklich in einem Bereich, in dem Konkurrenz eine Rolle spielt? Sendet ihr Werbung?

  12. @Simon – vielen Dank erstmal für die Ausführungen. Hab das bei mir auch mal geupdated und nochmal auf diese Diskussion hier verwiesen.

    Ich trenn mal zwei Dinge – die Moral und das Recht. Die Rechtssprechung ist komplex, bräuchte man ja auch sonst keine Anwälte für. Ich glaube auch kaum, dass dieser konstruierte Fall von mir tatsächlich irgendwann einmal entschieden werden wird. Wobei andererseits braucht ein PC auch nicht mehr als 640k Arbeitsspeicher. Never say never.

    Nur ich glaube, wenn dies passiert, dann wäre um die Musikindustrie gänzlich geschehen. Allerdings befürchte ich auch, dass grad da wiederum in Richtung der vermeintlich “Schwächeren” – hier dann den Internetradios – irgendwann erneut ein Vorstoss erfolgen wird. Legitimation hin oder her. Ich selbst bin glücklicherweise in der Lage, unser Programm mit “unproblematischen” Künstlern und Labels gestalten zu können – heisst, mir ists für mein Projekt erstmal nicht so wichtig.

    Aber ich bin halt nicht allein auf dieser Welt. Jetzt scheint aber für mich der § 96 UrhG recht eindeutig zu sein. Hab ich kein Original, ist das sozusagen ein Sendeverbot trotz Lizenz. Allerdings ein nicht kontrollierbares und damit wahrscheinlich gemeinhin geduldetes. Und Fair meinte ich eher in Bezug auf etwaige “Konkurrenten” bei den Radios – denn auch ich könnts mir ja einfach machen und eine Software anwerfen, saugen wie der Teufel, um dann auf Sendung zu gehen. Denn Promo bekommen, anhören, aufbereiten, evtl. noch zentral für die “Studios” bereitstellen ist ne Menge Arbeit. Hier käme aber dann bei Kenntnis eines Verstosses dann wohl auch eher wieder das Wettbewerbsrecht in Frage, wenn es denn dann Unternehmen in diesem Sinne wären, was viele Hobbiecaster allerdings wiederum nicht sind. Und glaub vielleicht ist es ganz gut so, dass noch keiner großartig diesen Grenzbereich betrachtet hat 🙂

  13. Ach ja: Falk, kannst du vielleicht auf deiner Seite die Zitate etwas korrigieren? Im Moment sieht es imho so aus, als ob auch das Zitat aus dem untern Kasten von mir wäre.

    Außerdem sehe ich da kein “Fairness”-Problem: Meine Ausführungen gelten nur für solche Radiostationen, die die Musik sowieso umsonst bekommen würden, bzw. sie durch die GEMA-Gebühren bezahlen. Für kleine Internetradios, die nicht bemustert werden, gilt das nicht. Insofern wird niemand “ausgenutzt”.

  14. Du wirfst da eine recht schwierige Frage auf, die in dieser Form wohl noch nicht diskutiert oder von Gerichten entschieden worden ist, ich spiele hier also “frei Hand”:

    Das Gesetz sagt dazu folgendes: “Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden” (§ 96 UrhG).

    Das wirft mehrere Probleme auf:

    1. Ist eine aus dem Internet heruntergeladene MP3 illegal, nur weil die Kopiervorlage eine illegale Kopie war?

    2. Setzt sich die Illegalität auch fort, wenn die Radiostation, die ja eigentlich vollumfänglich lizensiert ist, die MP3 noch einmal selbst kopiert, z.B. beim Übertragen ins Radio-typische MP2-Format?

    3. Will § 96 UrhG auch solche Kopierer treffen, die eigentlich sämtliche Musik aus legalen Quellen und umsonst bekommen? Schutzzweck ist die Verhinderung von Raubkopien – Eine Raubkopie liegt aber wohl kaum vor, wenn der Kopierer genausogut ein Original verwenden könnte und lediglich aus anderer Quelle kopiert.

    4. Kann ein Label, bzw. die es vertretende Verwertungsgesellschaft, eine Radiostation für eine Verwertung des Werkes verklagen, die eigenlich vollumfänglich lizensiert ist?

    Ich meine, dass, selbst wenn man die ersten beiden Fragen bejaht und so von einer Illegalität der verwendeten MP3 ausgeht, spätestens an Frage 3 oder 4 scheitern würde.
    § 96 UrhG wäre vom Wortlaut her einschlägig, müsste aber meiner Meinung nach teleologisch reduziert werden, also nicht angewendet.
    Zuletzt verbietet wohl der Grundsatz aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), dass eine Verwertungsgesellschaft wegen Verstoßes gegen Verwertungsrechte klagt, die sie eigentlich zugebilligt hatte.

    Das hier ist aber nur meine persönliche Meinung – Die aufgeworfene Frage ist hochkomplex, und ich sehe durchaus ein, dass man das auch anders sehen kann. Insofern war meine Behauptung von oben, dass das Senden “völlig legal” sei, wohl etwas voreilig.

  15. Nee, wir können das auch gern hier fortsetzen 😉 Ich muss nur mal schaun, ob ich an den Medienrechts-Prof meines Kumpels noch rankomme.

  16. Avatar von nicorola
    nicorola

    Hey Falk, du willst mir hier die Diskussion entziehen? Frechheit! 😉

  17. @Simon: Soweit ist mir das auch klar. Hab ja selbst einige Verträge mit GEMA und GVL hier liegen.

    Geht aber am Kern der Frage etwas vorbei.

    Denn auch nach deinen Ausführungen hat die Verfielfältigungsrechte hier erstmal nur das Label oder halt der Künstler selbst. Sowas wird vertraglich geregelt.

    Eine Kopie im Internet ist nur dann legal, wenn dies vom Rechteinhaber legitimiert wurde. Wenn nicht, dann dürfte die erstmal schon gar nicht existieren. Existiert sie doch, ist sie alle – nur eben nicht legal.

    Und jetzt die große Frage – kann ich überhaupt weitergehende Verwertungsrechte einer nicht legalen Vorlage erwerben? Ich sag nein, denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder sich für 60 Euro monatlich (GEMA/GVL für Webradios) soviel MP3 saugen kann, wir er möchte, Hauptsache er sendet sie. Worauf ich halt hinauswill ist die Entkräftung des (Schein)-Arguments “…aber ich mach dich damit auch nur Werbung für den Künstler”.

    Btw. wir können das aber auch gern bei mir nebenan weiterdiskutieren, ich hatte da schon auch was zu geschrieben.

  18. Urheberrecht in Kurzform:

    In Deutschland ist Augsgangspunkt der Urheberrechte immer der Urheber, also der Schöpfer des Werks. Er ist zu Beginn Inhaber sämtlicher Urheberrechte, also der Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht, Veröffentlichungsrecht, usw.) und der Urheberpersönlichkeitsrechte (u.A. Schutz vor entstellenden Bearbeitungen des Werks). Sollen diese Rechte jemand anderem zukommen als dem Urheber, muss er sie an diese Person übertragen. Das ist das, was üblicherweise zwischen Plattenfirma und Künstler abläuft: Der Musiker überträgt verschiedene seiner Rechte an die Firma, im Gegenzug erhält er dafür bestimmte Gegenleistungen, vor allem Geld.

    Sind die Rechte einmal übertragen, dann können sie von dem neuen Inhaber entsprechend verwendet werden: So hat zB. eine Plattenfirma üblicherweise als einzige das Recht, das entsprechende Musikstück auf Tonträgern zu vervielfältigen – und, konsequent, auch alle anderen von diesem Recht auszuschließen. Wer dieses Recht ignoriert, kann abgemahnt und dann verklagt werden.

    Im heutigen Wirtschaftsverkehr funktioniert der Umgang mit Urheberrechten so, dass es üblicherweise zu einer Re-Lizensierung seitens des Rechteinhabers kommt: Die Plattenfirma überträgt ihre Rechte also weiter. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einzelne Musikstücke auf Compilations oder als Klingeltöne “zweitverwertet” werden, das gilt aber auch für das Senden der Musikstücke im Radio.

    Re-Lizensierung kann auf verschiedene Arten funktionieren; normal sind dabei zwei verschiedene Arten, die Einzellizensierung oder die Lizensierung über Verwertungsgesellschaften. Einzel-Lizensierung liegt vor, wenn ein Urheberrecht direkt an einen einzelnen Nutzer abgetreten wird. Das ist zB. der Fall, wenn sich ein Kunde eine MP3 bei Itunes kauft – Er erwirbt damit das Recht, das Musikstück in begrenztem Umfang zu vervielfältigen, evtl. auch noch anders zu verwenden.
    Die andere Form der Lizensierung funktioniert über Verwertungsgesellschaften. Verwertungsgesellschaften sind private Firmen, die aber im Auftrag der Verwerter (=der Plattenfirmen) quasi-hoheitliche Aufgaben warnehmen. Für Musikstücke ist fast ausschließlich die GEMA zuständig – Sie vergibt die Rechte an (beinahe) allen Musikstücken und treibt auch die Nutzungsgebühren ein. Wer also ein Musikstück verwenden will, z.B. als Radiosender, der muss sich nicht mehr an den direkten Rechtinhaber wenden, sondern muss nur ein Formblatt der GEMA ausfüllen. Praktisch, möchte man auf den ersten Blick denken, ist es aber nicht: Durch die Monopolartige Stellung der GEMA (und der anderen Verwertungsgesellschaften) ist es zu einem Macht-Ungleichgewicht gekommen, in dem die wesentlich besser organisierten Gruppen von Verwertern (=Entertainment-Konzernen) und Verwertungsgesellschaften den Urhebern und den Nutzern deutlich überlegen sind. Das einzige Gegengewicht zu den Verwertern stellt im Moment der IT-Branchenverband BITKOM dar, der sich gegen bestimmte Abgaben wehrt, die auf Computer-Hardware erhoben wird.

    Die allgemeine Lage gibt Anlass zu Pessimismus, vor allem, weil sich vor dem Hintergrund der aktuellen Urheberrechts-Reform (“zweiter Korb”) und der zugrundeliegenden Europa-Gesetzgebung das Machtgleichgewicht eher noch weiter in Richtung der Industrie verschieben wird.

    DISCLAIMER: Ich studiere Jura, das heißt, ich bin kein ausgebildeter Volljurist. Nicht alles, was ich geschrieben habe, muss zwangsläufig richtig sein. Wer sich fundiert informieren möchte, sollte besser ein Buch lesen, zB. PPV Musikrecht, Berndorff, Eigler.

  19. Wer hat denn wirklich geglaubt, dass Angestellte bei einer Plattenfirma (gerade auch die großen) noch nie eine CD gebrannt und kopiert haben?

    Ich glaube das, aus einem ganz einfachen Grund: die brennen das nicht, die klauen das, wenn sie die Möglichkeit haben. Habe vor Jahren mal für einen Grosslieferanten gearbeitet, da war der monatliche “Schwund” höher als bei manchem Kunden die Bestellung…

  20. Nachtrag: Ich seh grad was Simon studiert. Das Thema als solches, würde mich ehrlich gesagt mal aus rechtlicher Sicht brennend interessieren. Vielleicht kannst du ja ein wenig zu meiner Erhellung beitragen?

  21. @Simon: Also ob das Sendeprivileg auf “illegale” Soundateien ausgeweitet werden kann? Hmm, ich hege da im Zweifel so meine Bedenken. Ich hab jetzt aktuell dazu kein Beispiel oder einen Vergleich, allerdings würde ich das schon als zumindest bedenklich einstufen.

    Und selbst wenn es legitim wäre, dies zu senden fair ist es vielen anderen gegenüber mit Sicherheit nicht.

  22. Das Senden der heruntergeladenen Stücke durch die Radiostationen ist völlig legal – Vorausgesetzt, die Station hat die Senderechte. Die ergeben sich bei bereits veröffentlichten Stücken aus der GEMA-Gebühr, bei unveröffentlichen Stücken (Vorab-Promos) aus dem Einverständnis des Rechteinhabers (der Plattenfirma), das üblicherweise obligatorisch sein sollte.

    Das Selbe gilt übrigens auch für die Veröffentlichung im Internet. Sony BMG war Inhaber der Verwertungsrechte und durfte deswegen natürlich die Musikstücke veröffentlichen. Dass sie statt der Originalstücke eine Kopie einer Raubkopie verwendet haben, ändert daran nichts.

    Es gab übrigens mal vor ein paar Monaten einen Fall, in dem Radiostationen sich einen unveröffentlichten Nine Inch Nails-Songs aus dem Netz gezogen und dann gesendet hatten. Das gab Stunk.

  23. Ich sags mal so: Wer hat denn wirklich geglaubt, dass Angestellte bei einer Plattenfirma (gerade auch die großen) noch nie eine CD gebrannt und kopiert haben?

    Und wer hat denn wirklich geglaubt, dass sich nicht der ein oder andere im Bereich der Tauschbörsen und Undergroud Sites gut auskennt?

    Und wer hat denn nicht geglaubt, dass der ein oder andere in einer Plattenfirma auch eine ganz andere Politik in Sachen non-physische Distribution betreiben würde, wenn er es denn bestimmen könnte.

    Die Realität ist aber, dass die Entscheidung über diese Elementaren Dinge gaaanz oben getroffen werden. Ja und wer sitzt da, bei einer großen Plattenfirma? In der Regel niemand, der auch nur ansatzweise eine Ahnung von der Realität da draussen in der großen weiten Welt hat. Und nicht zu vergessen, ganz viele Leute die nicht den Mumm haben unbequemes auszusprechen. Man will ja den statusreichen Job nicht verlieren.

  24. Avatar von nicorola
    nicorola

    Eine Legitimation für die Radios sehe ich da auch nicht, ich meinte nur die Nachweisbarkeit.

  25. “Beim Radio dürfte das wirklich keiner merken, man hört es ja nicht.”

    Macht es trotzdem noch lange nicht legal und ich hab es bisher noch nie erlebt, dass nicht Promos gezielt und rechtzeitig rausgegangen sind. Eine Quasi-Legitimation würd ich selbst dann nicht billigen.

    “Obwohl, mir fällt gerade ein: Sony BMG besitzt doch die Rechte an den Songs, oder? Wäre die Benutzung einer Tauschbörse damit illegal?”

    Die Frage ist, wer tatsächlich der Rechteinhaber ist. Prinzipiell würde ich im Falle von Lordi davon ausgehen, dass das Veröffentlichungsrecht für einige Jahre bei der Plattenfirma liegen. Interessant ist der Gedanke aber allemal – denn illegal ist es halt nicht, eher einfach nur peinlich für jemanden, der ständig auf den “bösen Raubkopierern” rumhackt. Wenn der Rechteinhaber (ob jetzt Label oder die Band) sich aus Tauschbörsen bedient, schmunzelt man eben oder drückt es so aus:

    “Möglicherweise ließ sich im DRM-befürwortenden Label kein vernünftiger mp3-Encoder auftreiben.” (Zitat Korrupt auf Gulli)

    Das man die Files entfernt hat dürfte weniger an ungeklärten Rechten liegen, sondern eher daran, dass hier eine gewisse Doppelmoral aufgedeckt wurde. Denn schliesslich ist das Rippen und Kodieren auch wenigstens ansatzweise ein wenig Arbeit.

  26. Avatar von nicorola
    nicorola

    Beim Radio dürfte das wirklich keiner merken, man hört es ja nicht. Wenn das allerdings eine Firma wie Sony BMG online macht, und es ist dummerweise auch noch nachzuweisen….ist schon so ein Ding mit der Doppelmoral. Nein, Tauschbörsen sind natürlich illegal, und wir klagen Otto Normalverbraucher den Arsch voll, aber wenn wir selbst mal schnell ein paar Sachen brauchen, dann ist das legitim.

    Obwohl, mir fällt gerade ein: Sony BMG besitzt doch die Rechte an den Songs, oder? Wäre die Benutzung einer Tauschbörse damit illegal? Naja, in jedem Fall finde ich die Geschichte peinlich.

  27. Das machen Radiostationen teilweise auch so. Wenn die Labels nicht schnell genug sind mit dem Bemustern, dann werden die Songs eben “illegal” heruntergeladen. Merkt kein Mensch.

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