Die Klage eines Besuchers des Green Day-Konzerts im Jahr 2001 in der “Grossen Freiheit 36” gegen den Konzertbetreiber ist abgewiesen worden. Die Hörschäden des Klagenden seien angeblich auf die extreme Lautstärke des Konzerts zurück zu führen, und er hatte Schmerzensgeld gefordert.
Eigentlich nicht sehr interessant, die Vorgehensweise der Behörden aber umso mehr:
So wurde die Konzertsituation rekonstruiert, die Anlage mit demselben Equipment und in derselben Lautstärke eingeschaltet. Unter Berücksichtigung, dass der Saal am Konzertabend voll war und unter Berücksichtigung des Standortes des klagenden Konzertbesuchers, kam der Sachverständige zu dem Schluss, dass die behördlichen Lautstärken-Grenzwerte eingehalten wurden.
Nachgestellt: Konzert war im Grenzwert
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