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“Die Kopplung von Musik und Abspielgeräten verstößt in den Augen des Gerichts gegen das Verbot von Kopplungsgeschäften im französischen Recht. […] Sollte das Urteil Bestand haben, würde das Geschäftsmodell des an bestimmte Abspielgeräte gekoppelten Online-Vertriebs von Musik – zumindest in Frankreich – praktisch illegal werden.
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