Einstweilige Verfügung gegen ALLOFMP3

Ein kleiner Erfolg für die deutsche Musikindustrie: das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Seite ALLOFMP3 erlassen. Das Angebot des russischen Betreibers ist der Industrie schon lange ein Dorn im Auge, denn Kunden aus Deutschland können dort zu einem sehr günstigen Preis Musikstücke erwerben. Allerdings besitzen sie keine Lizenzen für Deutschland. Alle Versuche, den Betreiber in Russland verbieten zu lassen, sind bisher gescheitert.
Nun also das Landgericht München. Die einstweilige Verfügung richtet sich vor allem gegen Webseitenbetreiber, die den russischen Anbieter bewerben oder verlinken.
Mit Konsequenzen aus diesem Urteil droht der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft nun auch denjenigen, “die für solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen, indem sie beispielsweise ‘Gebrauchsanleitungen’, positive ‘Testberichte’ oder Links bereitstellen.” […] “Mehrere Musikunternehmen gehen jetzt, vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, gegen solche Unterstützer vor”, kündigt der Verband an.
Ich habe hoffentlich alle direkten Links zu diesem Anbieter entfernt. Auch mein durchaus positiver Bericht über das Angebot und die Technik hinter ALLOFMP3 habe ich entfernt. Aus einem einfachen Grund: Ich werde ab der nächsten Woche für 2 Wochen in Urlaub sein, und ich habe wenig Lust auf unliebsame Überraschungen.

Falls sich dennoch jemand über den Anbieter informieren möchte: die Internetadresse ist nicht schwer zu erraten und ergibt sich aus dem Namen des Betreibers.

via: Golem


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