Universal beschwert sich bei EU-Kommision

Im digitalen Download sieht die Branche (gezwungenermaßen?) die Zukunft. Das man den Kunden zu Konsumenten mit eingeschränkten Nutzungsrechten degradiert statt ihn zum Liebhaber hochwertiger Musik in sehr guter Soundqualität zu machen, darüber ist man sich bei den Majors scheinbar einig. Über die zu kassierenden Preise pro Song wird zwar immer wieder spekuliert und mit den Säbeln gerasselt, passiert ist allerdings bisher wenig. Aber wie man die momentan üblichen 99 Cent (es gibt auch andere Preise, ich weiß) aufteilt, darüber kann man ja wohl streiten, oder?

Jetzt wurde offiziell bekannt, das die Universal Music Group bei der EU eine offizielle Beschwerde gegen die vermeintliche Blockadehaltung der nationalen Verwertungsgesellschaften eingereicht hat. Sie würden in Europa ein Quasi-Monopol bilden, welche ungewöhnlichen hohe Tantiemensätze für digitale Downloads untereinander absprechen.
Während im Tonträgerverkauf zumeist ein Tantiemensatz von acht bis knapp über neun Prozent für die mechanischen Rechte greift, verlangten die Societies im Onlinegeschäft mindestens zwölf Prozent. Zudem beharrten die Verwerter auf einer Tantiemenberechnung auf Basis der Endverbraucherpreise, wodurch auch alle Zusatzkosten beim Onlineverkauf wie die Anteile für Kreditkartentransaktion, Datenübermittlung oder Bereitstellung in die Rechnung mit einbezogen werden.musikwoche


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