Urheberschutz: Zollkontrolle von MP3-Playern an Flughäfen geplant

zollDas ist unglaublich und wird so mit Sicherheit nicht Gesetz (hoffe ich mal): Der Urheberschutz treibt schon wieder neue Blüten: An Flughäfen sollen jetzt auch iPods und MP3-Player anlasslos kontrolliert werden können. Wie die österreichische Presse berichtete, werde derzeit hinter verschlossenen Türen ein Gesetz verhandelt. Das soll es den Zoll- und Polizeistellen erlauben, Geräte nach illegalen Inhalten zu durchsuchen. Vertreter der EU-Kommission und der US-Behörden sollen derzeit unter Ausschluss der gewählten Parlamentarier beraten, wie so etwas aussehen könnte, berichtete ORF.at. Das neue Copyright-Abkommen könnte besonders Tauschbörsenbenutzer kriminalisieren, wenn bald auch in Europa ohne besonderen Anlass Laptops, iPods und andere Datenträger durchsucht werden können.

silicon.de: iPods am Flughafen durchsucht


Kommentare

12 Antworten zu „Urheberschutz: Zollkontrolle von MP3-Playern an Flughäfen geplant“

  1. Oh je, das ist echt verrückt. An dem alter dieser Kommentare sieht man ja schon, dass sich das Thema evtl. doch nicht so durchgesetzt hat. Die Rechtsgrundlage dazu ist auch fraglich. So langsam wird ganz schön in die Privatsphäre eingegriffen!

  2. Avatar von Magister Wigbold
    Magister Wigbold

    Wie soll das funktionieren? Muss dann jeder bei einem 80GB iPod, welcher mit Musik vollgepackt ist, die Original-CD’s dabeihaben (dann braucht die- oder derjenige keinen iPod mehr)? Und wenn nicht? Kommt es dann vielleicht zu einer Hausdurchsuchung, um der Original CD’s habhaft zu werden, bzw. eventuell noch mehr Musik zu finden? Es gibt tatsächlich Leute, die gar keine Musik CD’s kaufen, welche “kopiergeschützt” sind, weil ein derartiges Vorgehen nicht dem “Red-Book-Standard von CD’s” entspricht. Nicht-kopiergeschützte CD’s dürfen auch digital gerippt werden. Nun gut! Die Eurokratie kennt keine Grenzen und ich hoffe, dass dieser Laden genauso zerfällt wie das Römische Reich oder die Sowjetunion. Bis dahin wird jeder damit leben müssen, dass sich die DDR quasi auf ganz Europa ausgedehnt hat. Es fehlen nur noch Reisebeschränkungen, um die Leute an der Auswanderung zu hindern.

  3. Avatar von Michael
    Michael

    Das dürfte auf übelste gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen und wird niemals zugelassen werden. Das wäre ja praktisch eine Begründeter verdacht durch den Besitz eines MP3 Players, denn nur dann wäre diese Durchsuchung Legal (und selbst da würden die meisten Richter sich aufgrund der Kleinheit des Deliktes kaum auf eine Untersuchung einlassen)

  4. Avatar von nicorola
    nicorola

    Ich denke, das geplante Gesetz wird an den gegebenen Realitäten scheitern. Völlig absurd das ganze. Denn selbst wenn dann alle Passagieren ihre MP3-Player aus Angst zuhause lassen, was ist mit Mobiltelefonen? Fast alle modernen Geräte können MP3s abspielen. Sollen die alle durchsucht werden?

  5. Egal wie man es dreht und wendet: wie soll man denn entscheiden, dass die Songs als Downloads gekauft wurden oder von CD gerippt wurden? Ok, iTunes hat ein eigenes Format, aber wenn ich die Songs auf CD brenne und dann wieder als MP3 rippe, erkennt man keinen Unterschied. Und bei anderen Shops, wo man sowieso MP3s kauft, sind die Dateien nicht unterscheidbar.
    Und wieso hat man das bisher nicht bei CDs (und Kassetten und DVDs) gemacht? Das wäre doch wirklich zu machen gewesen, denn man muss nur den Koffer des Reisenden durchsuchen und fertig.

    Insgesamt schreit das nach völliger Blindheit und Verkennung der Realität!

  6. Naja, für mich sieht das nach ner klaren Schockstrategie aus: Erstmal das Schlimmste verlangen, was man sich vorstellen kann. Und am Ende sind alle froh, wenn es nicht so übel ausgeht, also nur die Dateien auf Legalität hinsichtlich des “Vertriebswegs” gecheckt werden…

    Überwachungsstaat mit einem Gefühl der Erleichterung, “weil es ja noch schlimmer sein könnte”. Irre

  7. Avatar von nicorola
    nicorola

    @juliaL49: Das ist allerdings noch viel absurder. Unglaublich. Das dürfte ja nicht nur iTunes treffen, sondern auch Musik von jedem anderen LEGALEN Musik-Shop. Das heißt im Endeffekt: kaufe ich meine Musik legal online, muss ich dafür Sorge tragen, das ich mir sämtliche Lizenzen der Länder besorge, in die ich reisen möchte. Und das ist gar nicht möglich. Reisen mit dem MP3-Player kann man in Zukunft also vergessen….

  8. Also ich habe gestern gelesen, dass es eigentlich darum geht, dass die erworbenen Songs nicht über die Grenze gebracht werden dürfen. Hier heißt es

    Bei den Zollkontrollen geht es nicht nur um “Raubkopien”. Die bei legalen Shops wie iTunes gekaufte Musik ist jeweils nur für das Land, in dem der Kauf erfolgte, lizenziert, das heißt der Im- und Export ist strengstens verboten …

  9. Naja, Wasserzeichen in den Dateien etc gibt’s ja schon, aber letztendlich ist so ziemlich nichts außer vielleicht Links zu illegalen MP3-Seiten in den Tags wirklich ein Beweis für illegale Dateien. Und um da wirklich handfeste Beweise zu bekommen, müssten die einen IMO schon mehrere Stunden festhalten – erst recht, wenn Laptops durchsucht werden sollen. Na vielen Dank, dass man so als zufällig ausgewählter Kandidat seinen Flug verpasst…

  10. Sehr gute Frage, mir fällt – außer den veränderbaren tags – nichts ein, woran man das erkennen könnte.

    Vielleicht werden meine Plattenkoffer demnächst ja auch mal untersucht, ob ich ne Eigenpressung mit der Rührmaschine gemacht und mit nem falschen Copyright versehen habe.

  11. Avatar von nicorola
    nicorola

    Gute Frage. Anhand der ID3-Tags? Oder vielleicht kriegt ja in Zukunft jeder Zollbeamte einen fachkundigen Mitarbeiter der Musikindustrie an die Seite gestellt, die erkennen doch illegale MP3s drei Meilen gegen den Wind.

  12. Und woran erkennen die welche MP3-Datei ich wo her habe? Darf man dann nur noch mit DRM-geschützter Musik fliegen?

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