Stellt Euch nur mal vor, im befreundeten Ausland betreibt eine Firma ein kleines Downloadportal für Musik.
Dort würden DRM-freie Audiodateien angeboten, welche sich preislich nach der vom Nutzer gewählten Kompression richten. Das könnten z.B. 2 US-Cent pro MegaByte sein. Daraus würden sich bei 128 Kilobits/Sekunde gut 6 Euro-Cent pro Titel ergeben, bei 192 Kilobits/Sekunde etwa 8 Euro-Cent. Man könnte die Stücke auch völlig unkompriert, d.h. direkt in CD-Qualität bestellen. Dann würde ein Song mit ca. 75 US-Cents zu Buche schlagen. Das wäre unschlagbar günstig.
Auch die Formate wären wählbar: z.B. MP3, OGG, WMA, AAC, MPC und WAV. Die Zahlung würde über Kreditkarte oder über PayPal erfolgen. Und der Musicstore würde nach eigenen Angaben über ca. 300.000 Musikstücke verfügen.
Stellt euch weiter vor, der Onlinestore hätte eine rechtmäßige nationale Lizenz erworben und würde für das Download-Angebot Tantiemen zahlen. Die zuständige Verwertungsgesellschaft könnte ja sogar anbieten, die anfallenden Tantiemen an die Schwestergesellschaft in einem anderem Land zu zahlen. Naja, das möchte die dort ansässige Musikindustrie aber irgendwie nicht. Man will den vorbildlichen Downloadshop sogar irgendwie verbieten. Aber das geht nicht, aufgrund der nationalen Lizenzen.
Was machen? Nun, man geht einfach zu einem Gericht, redet mit den zuständigen Richtern, lädt sie vielleicht sogar mal zum Essen ein. Und erklärt ihnen, das das ja ganz böse ist, was die kleine Firma da im befreundeten Ausland so treibt. Und völlig überraschend sehen die Richter ein, das man den eigenen Landsleuten auf keinen Fall gestatten könne, in dem besagten Downloadstore einzukaufen. Also bewilligt man eine einstweilige Verfügung.
In der geht man sogar soweit, den Mitbürgern im eigenen Land zu verbieten, auf den Downloadstore hinzuweisen oder in irgendeiner Weise positiv über ihn zu berichten. Die ansässige Musikindustrie jubelt und beauftragt ganz schnell eine Anwaltskanzlei, damit diese die bösen Mitbürger findet, die auf den Musicstore hinweisen. Und diese Suche ist ganz extrem aufwändig, und deswegen müssen die gefundenen schwarzen Schafe richtig viel Geld an die Anwälte bezahlen. Aber die Anwälte zeigen sich gnädig, und geben den Entlarvten noch ein paar Tage Zeit, sämtliche Hinweise auf das Downloadportal zu entfernen.
Mensch, das ist eine Geschichte. Ich kann das gar nicht glauben. Aber es ist ja zum Glück nur reine Fiktion. Stellt Euch mal vor, sowas würde hier passieren! Es würde einem das Recht entzogen, zwecks Informationsvermittlung auf Seiten im befreundeten Ausland hinzuweisen. Das wäre ja Zensur! Oder?
Kommentare
2 Antworten zu „Eine fiktive Geschichte“
Kann ich eigentlich verhaftet werden wen ich einem Freund erzähle das er seine CDs besser nächste woche im Urlaub kaufen sollte da legale cds im land XY billiger sind ?!
Mensch. Würde es diesen Shop geben, dann wäre es meiner Meinung nach ja sogar der beste Download-Shop überhaupt! Dazu würde ich mir noch eine grandiose Software vorstellen, mit hilfe derer man schnell und sicher den Katalog durchsuchen, alle Downloads und die Guthabentransaktionen abarbeiten könnte. Aber naja. Der einzige der das Potential zu sowas gehabt hätte, war ja phonoline *zwinker*