Eigentlich ist das gewerbliche konvertieren von Musiktiteln in MP3-Dateien in Deutschland verboten. Aber es gibt angeblich eine Gesetzeslücke. Die “Vervielfältigung eines Werkes … zur Aufnahme in ein eigenes Archiv” ist rechtens, allerdings sind damit eher Bibliotheken und Bestände gemeint, aber andere Anwendungsfälle sind nicht ausgeschlossen. Diese Lücke nutzt nun Marc Korthaus, Betreiber der Seite macnews, unter dem Namen www.ipodload.de. Hinter dem Link verbirgt sich eine sehr schöne Seite. Inwieweit dieser Service wirklich sinnvoll ist, sei dahingestellt. Billig finde ich es nicht. Wie lange dieser Service dort angeboten wird, ist ungewiß.
via: musikwoche
Kommentare
2 Antworten zu „Erster Ripping-Service in Deutschland“