Tja, der schöne Gedanke der Interoperabili….ach mist, ich kopiere lieber. Also, das mit der DRM-Interoperabilitätsklausel in Frankreich war ein schöner Ansatz, ist jetzt aber so zurecht gestutzt worden, das es defacto wohl keinem Kunden nutzt. Zur Erinnerung:
Nach dem Willen der Abgeordneten der Nationalversammlung sollten die Hersteller von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben müssen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.Der vom Senat angenommene Änderungsantrag hat das nun aber wie folgt abgeändert: man muß sich jetzt an eine Regulierungsbehörde wenden, welche in wahrscheinlich ewig dauernden Prüfungen (ist schließlich eine Behörde) die entsprechenden Shopbetreiber zur Herausgabe technischer Dokumentationen und Programmierschnittstellen bewegen kann. Und dies auch nur, um eine “geschützte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu erhalten”. Von einer Kopie in einem offenen Standard, also wirklicher Interoperabilität, ist keine Rede mehr.
Also wie bitte stellen sich die Senatoren das vor? Ich kaufe mir einen Song im iTunes Music Store, stelle aber fest, das der auf meinem Archos gMini nicht läuft. Dann denke ich: “Gut, dann gehe ich mal zum Amt.” Ziehe mir eine Wartenummer, verbringe quasi den ganzen Vormittag in Amtsfluren, bringe mein Anliegen vor, und so ca. 3 Monate später bekomme ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wird, das ich nun das Anrecht auf eine geschützte Kopie habe. Ich müßte mich jetzt nur noch unter folgender Bearbeitungsnummer bei dem zuständigen Shopbetreiber melden. Also bitte, dann doch lieber einfach komplett absägen.
via: heise
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