Die großen Labels scheinen in den Verhandlungen mit Apple über die Preisstruktur des iTunes Music Store aufgegeben zu haben. Es bleibt also vorerst bei dem 99-Cent-pro-Song-Konzept. “Während laut NYP einige Entscheider in der Musikbranche für einen Rückzug aus dem iTunes Music Store plädieren, sollte Apple nicht auf die Wünsche der Labels eingehen, halten Beobachter solche Ankündigungen lediglich für Drohgebärden. Als wahrscheinlicheres Ergebnis gilt eine demnach eine vertragslose Zeit: Bis man sich auf zukunftstaugliche Konditionen geeinigt hat, soll es beim Status quo bleiben, wobei die Plattenfirmen jederzeit ihre Vertriebslizenzen aufkündigen können.” via musikwoche
Für mich in dem Zusammenhang interessant: sollte es zu einer vertraglosen Zeit kommen und einer der Majors seine Lizenzen zurückziehen, was passiert dann mit den bereits verkauften Songs? Verfällt dann mein Nutzungsrecht an den bezahlten Dateien? In den iTunes-Nutzungsbedingungen heißt es dazu: “Sie sind damit einverstanden, dass Sie, wenn iTunes einen Teil der Dienstleistung ändert oder die Dienstleistung einstellt, wozu iTunes nach eigenem freiem Entschluss berechtigt ist, die Produkte nicht mehr in dem gleichen Umfang wie vor der Änderung oder der Einstellung der Dienstleistungzu nutzen können. iTunes übernimmt insoweit keine Haftung.”
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3 Antworten zu „iTunes: vorerst bleibt’s bei 99 Cent“
“Ich habe lediglich die Frage in den Raum gestellt, ob bereits käuflich erworbene Songs nach einem Lizenzrückzieher im AAC-Format noch abspielbar sind.”
Aller Wahrscheinlichkeit nach schon – der Absatz in den Nutzungsbedingungen bezieht sich eher auf den Fall, dass Apple den iTMS einstellt oder zumindest die Server abschaltet, die für die Freigabe der geschützten Songs notwendig sind.
Aber ich sichere mich auch lieber ab und habe alle im iTMS gekauften Songs auch DRM-frei als Audio-CDs gebrannt…
Na sicher mache ich mir Kopien online gekaufter Musik und mir ist auch bewußt, das ich persönlich keine Lizenz zum Musikhören brauche.
Ich habe lediglich die Frage in den Raum gestellt, ob bereits käuflich erworbene Songs nach einem Lizenzrückzieher im AAC-Format noch abspielbar sind.
Mach Dir halt einfach eine Privatkopie.
Ich finde es höchst ärgerlich, nun sogar hier den Unfug mit der Lizenz zum Hören lesen zu müssen. Man braucht keine Lizenz zum Hören, da Privatkopien seit eh und je legal sind. Wenn Dir Deine Oma eine Kopie ihrer Lieblings-Heino-Scheibe schenkt, hast Du ja auch keine Lizenz. Nichtdestotrotz ist das vollkommen legal und Du kannst Dir die Songs reinziehen bis zum Hörsturz. Ebenso kannst Du eine CD kaufen, kopieren, das Original verkaufen und die Kopie behalten: Privatkopie aus zweifellos legaler Quelle.
Lizenzen sind ausschließlich für gewerbliche Nutzung erforderlich. Alles andere sind feuchte Träume der Musikmafia, die man nicht noch herbeiquatschen muss.
Und was die Nutzungsbedingungen von DRM-Tunes angeht: Das heißt doch nix anderes, als dass die Dir ihre vor Dir geschützten Files nicht für alle Ewigkeit entrammeln können, sprich: Dass Du Deine von Dir gekaufte Musik auch noch in 20 Jahren auf dem dann gängigen Player hören kannst, kannst Du vergessen und stimmst dem durch Annahme der Nutzungsbedingungen zu.