Janko Röttgers weist in seinem Blog „Mix Burn R.I.P. auf einen Faux Pas der Netzeitung hin. Dort heißt es gleich in der Einleitung: „P2P-Netze sind bekannt als Plattformen für Musik- oder Film-Downloads. Die Nutzung solcher Dienste ist illegal. Weitgehend unbekannt und völlig legal ist hingegen die Nutzung der Technik in Unternehmen oder Verwaltungen.“ Tja, das ist natürlich so nicht ganz korrekt. Es kommt wie immer auf die Dateien an, die man über die P2P-Netzwerke tauscht. Und wichtig ist auch, ob man hoch- oder nur runterlädt. Hier noch einmal für die Netzeitung:
Wenn ein privater Nutzer zum Beispiel ein Musikstück aus einer Tauschbörse zieht, ist das erstmal eine „Vervielfältigung“. Wird die Kopie nur für private Zwecke gemacht, ist sie erlaubt – solange sie nicht von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ gemacht wurde. Ist es allgemein erkennbar, dass eine Datei nicht hätte kopiert werden dürfen, darf sie auch nicht herunter geladen werden.Weitere Informationen rund um das Thema Tauschbörsen, Privatkopie und Urheberrecht gibt es wie immer auf dem Portal iRights.info.
Kommentare