Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte heute den Referentenentwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes vor. Dieser Entwurf geht jetz zur weiteren Abstimmung an die beteiligten Ministerien.
Die Kernpunkte:
Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung
Dem Rechteinhaber steht die Lizenzgebühr zu, die er durch die nicht rechtmäßige Nutzung seines Materials verloren hat.
Seltsamer Punkt: fahre schwarz und zahle später bei der Überführung nur den normalen Fahrpreis. Höchst sonderbar.
Auskunftsansprüche
In Zukunft sollen Rechteinhaber selbst Auskünfte zur Urheberrechtsverletzung einholen können (z.B. beim Provider), das war bisher nur über den Umweg Staatsanwalt möglich
Beweisführung
“Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache.” Bleibt abzuwarten, wie diese hinreichende Wahrscheinlichkeit definiert wird.
Mehr Informationen hierzu:
BMJ Pressemitteilungen – Geistiges Eigentum wird gestärkt
Netzpoltik
Kommentare
2 Antworten zu „Referentenentwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes“
Ich denke auch, das es in die Richtung tendieren wird. Trotzdem momentan ein noch etwas seltsamer Punkt.
hi,
ich vermute mal, bei der “Schadensbeseitigung bei schutzrechtsverletzung” wird man beispielsweise nicht nur für den einen song bezahlen müssen, den man via p2p zur verfügung stellt, sondern erheblich mehr.
ciao,
markus