Sascha Hottes stellt für die Netzwelt “Vier (bzw. fünf) Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel” an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Wer weiterhin CDs kaufen möchte, die mit einem Kopierschutz versehen sind, sollte sich unbedingt folgende Aussage unserer zuständigen Ministerin durchlesen:
Der Käufer hat nur diese eine CD erworben, nicht das darauf gespeicherte Werk an sich. Das dürfen Sie nicht übersehen. Wie Sie mit diesem erworbenen Gut umgehen, ist Ihrer eigenen Sorgfalt überlassen – so wie das bei anderem Eigentum auch der Fall ist. Wenn Sie versehentlich eine Seite aus einem gekauften Buch herausreißen oder Ihren Wohnzimmertisch verkratzen, haben Sie ja auch keinen Anspruch auf Ersatz. Nur wenn ein Mangel von Anfang an da war, können Sie die CD umtauschen.Zypries im Interview: “Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt”
Brigitte Zypries im Interview
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Kommentare
2 Antworten zu „Brigitte Zypries im Interview“
Hi Sascha, vielen Dank für den Hinweis.
ja, das war schon eine “harte” antwort. interessant fand ich die aussage, dass die cdu schuld hat.
übrigens waren es fünf fragen, die letzte hatte ich nur “geschnitten”, weil sie nicht passte und auch nur zum verständnis diente:
“haben sie ein beratermandat oder ein aufsichtsratsmandat bei einem rechteinhaber?” antwort: nein.