Deutsche Provider sind nach momentan geltendem Recht nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich und können damit auch nicht zur Herausgabe der persönlichen Daten gezwungen werden, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Das bringt die Kampagne der Musikindustrie zumindest rechtlich erst einmal ins Stocken.
via: tonspion
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