Schöne, neue Charts: Wertbasierte Berechnung

Gestern lag mal wieder eine Pressemitteilung von Media Control in meinem Posteingang. So richtig gelesen habe ich die nicht, da stand was von „Erste Single- und Album-Charts nach der Reglementumstellung“. Schön, dachte ich, die Download-Singles werden jetzt mitgezählt, das weiss ich ja schon. Als ich mir den Anhang heute noch einmal durchgelesen habe, da musste ich doch desöfteren mit dem Kopf schütteln.

„Ab sofort zählen so genannte „Download-Only“-Titel für die Charts. Hierbei handelt es sich um Musik, die ausschließlich über das Internet vertrieben wird und von der keine Version auf CD erhältlich ist. Parallel wurde das System der Single- und Album-Charts auf eine wertbasierte Berechnung umgestellt, wie media control bekannt gibt. […] Die Ermittlung der Positionen nach Verkaufserlösen ist weltweit einzigartig. Dadurch soll die Bedeutung von hochwertigen Musikprodukten im Markt unterstrichen werden. Außerdem sind legale Downloads ein zunehmend wichtiger Faktor für die Industrie. Zum Start gelingt noch keinem Download-Only der Einzug in die Charts.“

Überspitzt ausgedrückt: ein Song, der exklusiv auf einer super-duper-special-extra-DVD für 20 Euro veröffentlicht wird, der sticht einen schnöden iTunes-Song für 99 Cents natürlich locker aus. Der müsste schon zwanzig Mal mehr verkauft werden. Billigere Download-Singles haben es gar noch schwerer. Da würde es sich doch anbieten, Neuerscheinungen als teure Spezialeditionen auf den Markt zu bringen. Die Fans werden es schon kaufen und durch die neue Umsatzberechnung auch in die Charts bringen.

Schöne neue Welt.

Kommentare

  1. Avatar von beetFreeQ

    „Dadurch soll die Bedeutung von hochwertigen Musikprodukten im Markt unterstrichen werden.“

    Wer ist denn bitte auf diesem Schwachsinn als Begründung gekommen? Also für mich ist ein genialer bei iTunes für 99cent runtergeladener Song weitaus hochwertiger, als der meiste Chartsschmonz auf Maxi-CD für 6-7 €…