Die ganze Welt blickt nach Australien. Dort steht Kazaa vor Gericht, eine der bekanntesten Tauschbörsen. Die Argumente der beiden Seiten sind nicht neu: die Kläger (Musikindustrie) fordert einen ähnlichen Filter für illegale Musikdateien wie für kinderpornografische Inhalte, Kazaa beruft sich darauf, nicht für die illegale Nutzung seiner Software verantwortlich zu sein. Die Verteidiger von Kazaa berufen sich hierbei auf das sogenannte Betamax-Urteil. Damals versuchte Sony in den USA Videorekorder zu verbieten. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Unter Berufung auf eben dieses Urteil wurden jüngst in den USA auch Klagen gegen die Tauschbörsen Grokster und Morpheus abgewiesen.
Von daher scheint der Austragungsort Australien gut gewählt zu sein, denn dort hat dieses Gerichtsurteil keine Gültigkeit. Auf jeden Fall dürfte von der Entscheidung der australischen Richter eine weltweite Signalwirkung zu erwarten sein. Es wird spannend.
Kazaa vs. Musikindustrie
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