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Noch ein Hinweis: Eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen:
13.07.2006
Muss ich in Zukunft wegen einer Privatkopie ins Gefängnis?
Verbraucherzentralen rufen zur Protestaktion gegen geplante Aushöhlung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt auf
Sachsens Verbraucherschützer initiieren eine Brief- und Mail-Aktion an die zuständigen Politiker, um mit der Kraft der Verbraucher für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt zu kämpfen. Sie bitten alle Verbraucher um Unterstützung ihrer Forderungen, indem sie sich mit einem Brief oder per E-Mail an die zuständigen Politiker wenden und an sie appellieren, die beabsichtigte weitere Verschlechterung der Verbraucherrechte im Zuge der Novellierung des Urheberechtsgesetzes (so genannter zweiter Korb) nicht zuzulassen. „Rütteln Sie mit diesem Brief oder per E-Mail Frau Bundesjustizministerin Zypries, Herrn Bundesverbraucherminister Seehofer und Frau Bundesbildungsministerin Schavan sowie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises wach“, bittet Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Helfen Sie uns im Kampf für Ihre Rechte.“
Das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz zeigt in der Praxis, dass es keinen gerechten Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer in der digitalen Welt schafft. Mit der vom Bundeskabinett im März 2006 auf den Weg gebrachten Urheberrechtsnovelle ist zu befürchten, dass sich an dem gegenwärtigen Ungleichgewicht der Rechte der Beteiligten nichts ändern wird. Im Gegenteil: Wenn dieser Kabinettsbeschluss Gesetz wird, droht eine weitere Verschlechterung der Rechte für Nutzer und Urheber, – zum einseitigen Vorteil der Rechteverwerter.
„Wir befürchten angesichts der Fortgeltung der gravierenden Beschränkungen der Verbraucherrechte und der Aufweichung des Datenschutzes in der geplanten Urheberrechtsnovelle zugunsten der gewinnorientierten Verwertungsrechte der Medienindustrie dramatische und unverhältnismäßige zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen bereits bei Bagatellverstößen der Verbraucher gegen Urheberrechtsbestimmungen“, so Voß.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz muss verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme müssen vermieden werden. Konkret fordern sie:
§ Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
§ Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
§ Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
§ Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die bis Ende 2006 befristete Erlaubnis muss jetzt entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
§ Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
Musterbrief und weitere Informationen zur Urheberrechtskampagne: http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne