Es war ja abzusehen. Die massive Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer führt zu Überlastung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. In Karlsruhe versucht man nun mit 8 Mitarbeitern die über 20.000 Klagen eines Spieleherstellers zu bearbeiten. Und das kann dauern. Ein halbes Jahr oder sogar länger. Und jetzt wird wieder laut darüber nachgedacht, nur die großen Fische zu belangen.
Angesichts einer zunehmenden Zahl von Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer warnt die Osnabrücker Staatsanwaltschaft bereits davor, in Zukunft zu wenig Zeit für die Verfolgung schwerer Kriminalfälle zu haben. In Osnabrück zieht man schon jetzt die Notbremse: Verfolgt werden nur noch P2P-Nutzer, die eine große Anzahl von MP3s ins Netz gestellt haben und zudem vorbestraft sind. Geht es nur um 100 bis 300 Songs, dann rät man den anzeigenden Firmen zu privatrechtlichen Klagen – „mangels öffentlichem Interesse“.Mehrere Staatsanwälte wünschen sich eine klare Regelung für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. „Es wäre effektiver, wenn wir nur gegen Piraten aktiv werden müssten, die 1000 oder mehr Lieder online offerieren“, äußerte sich z.B. ein Anwalt gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus. Das würde das Gelegenheitstauschen quasi legalisieren. Das die entsprechenden Vertreter der Musik- und Filmwirtschaft darüber nicht erfreut sind, ist verständlich.
Aber mal ehrlich: hat eigentlich Irgendwer vorher darüber nachgedacht? Das es diesen natürlichen Reflex seitens der Justiz gibt, wenn man sie mit mehreren tausend Klagen überlastet, war doch abzusehen. Sollten sich wirklich Regelungen wie “unter 1000 MP3s machen wir nichts” durchsetzen, dann ist der Schuß aber ganz schön nach hinten losgegangen.
via: Netzwelt
Kommentare
3 Antworten zu „Mangels öffentlichem Interesse“
Ihr überseht den kleinen Haken der Geschichte: Das Zivilrecht. Strafrecht ist bei p2p/Raubkopien in der Relation kein Problem, wenn man kein Powerseller ist …
Ich finds einfach nur lustig, dass die sich jetzt mit ihrer Gier selbst in den Fuß geschossen haben.
Die Behörden haben Recht – bei Leuten, die ein paar MP3s tauschen, besteht definitiv kein öffnentliches Interesse. Sowas ist einfach ein Bagatelldelikt und gehört auf keinen Fall strafrechtlich verfolgt.
Hi,
wir haben anscheinend als einzige darüber nachgedacht: Digitale Revolution für alle
Hat aber niemanden interessiert.
ciao,
markus