Universal Music einigte sich zwar vor kurzem irgendwie mit YouTube, das heißt aber nicht, das andere Portale die Videos des Majors anbieten dürfen. So verklagt man aktuell die beiden Anbieter Grouper und Bolt , welche sich allerdings durch den Digital Millennium Copyright Act, DMCA geschützt sehen.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Die Streiterein um AllOfMp3 spitzen sich zu: nachdem der russische Onlineanbieter flankiert von einer amerikanischen PR-Agentur mit einer Pressekonferenz in die Offensive gegangen war, kündigt nun das Kreditkarteninstitut VISA die Zusammenarbeit auf. Im Gegenzug bieten die Russen nun den Service “Music For Masses” an, welcher es möglich macht, sämtliche Songs des Katalogs in 128kbp/s-Qualität umsonst auf seinen Rechner zu laden. Das ist zwar nur mit einer speziellen Software möglich und man muss mit dem Internet verbunden sein, aber ein Quasi-Aboangebot für umsonst ist auf jeden Fall ein neuerlicher Affront gegen die Plattenfirmen. via Heise
Kommentare
13.956 Antworten zu „Universal vs. Videoportale / AllOfMp3“